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Nachfolgende Verbesserte version berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Umsatzsteuerrechts in Gesetzgebende gewalt, Justiz und Finanzverwaltung. In einer Modifizierung ein Bemessungsgrundlage (§ 17 UStG) sei nebensächlich within einer E-Kalkulation keine Fehlerbehebung des Steuerbetrags within ihr ursprünglichen Kalkulation erforderlich (Tz. 51). Unser neue gesetzliche Regelung enthält keine Vorgaben zum Übermittlungsweg bei elektronischen Rechnungen.